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Kulturprojekt „B20“: Ärger mit der Bauaufsicht

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Dominik Brück
@dobrueck

| M.A. Politikwissenschaft | E-Mail: brueck@hh-mittendrin.de

Dem Kulturprojekt „B20“ in St. Georg wurde durch die Bauaufsichtsbehörde die Nutzung der Räumlichkeiten an der Brennerstraße für verschiedene Veranstaltungen untersagt. Die Betreiber hätten die Nutzungsauflagen nicht eingehalten.

Im Januar war der Verein „Nutzraum“ mit vielen kreativen Ideen für die Nutzung des leer stehenden Gebäudes an der Brennerstraße 20 eingezogen. Das Kulturprojekt sollte Raum bieten für eine Vielzahl von kulturellen und sozialen Projekten, wie einer Suppenküche oder einer Fahrradwerkstatt. Auch die Flüchtlinge der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ hatten in den Räumen des sogenannten „B20“ Deutschunterricht erhalten. Für die Nutzung des Gebäudes hatten die engagierten Betreiber einige Auflagen erhalten, die unter anderem die Partys und Musikveranstaltungen in dem Gebäude untersagten. Wie die Bauaufsichtsbehörde jetzt mitteilte, hat „Nutzraum“ gegen diese Vorgaben jedoch mehrfach verstoßen. Die Behörde untersagte daher weitere Veranstaltungen dieser Art – bei den Betreibern stößt das auf Unverständnis.

„Das ist ein Unding“

Laut Schreiben der Behörde sind Musikveranstaltungen, Partys oder Kinoabende nicht gestattet, da dem Gebäude ein zweiter Rettungsweg fehlt. Hierdurch würde eine Gefahr für die Gäste des „B20“ entstehen, da etwa bei einem Brand nicht für die rechtzeitige Evakuierung des Hauses gesorgt werden könne. „Es besteht ein besonderes öffentlich rechtliches Interesse daran, unmittelbar bevorstehende Gefahren für Leib und Leben sofort abzuwehren“, schreibt die Bauaufsichtsbehörde. Aus diesem Grund werden die Betreiber aufgefordert die genannten Veranstaltungen zukünftig zu unterlassen.

Auf Facebook hat das Team des „B20“ nun alle bisher geplanten Veranstaltungen abgesagt. „Um nicht noch mehr Probleme zu bekommen, als ohne hin schon, müssen wir uns dieser Maßnahme beugen“, schreiben die Betreiber auf Facebook. Die fehlenden Rettungswege finden in dem Statement aber keine Erwähnung. Stattdessen geben die Betreiber Beschwerden über die Lautstärke als Grund für die Maßnahme der Behörde an. „Die Polizei war mehrmals bei uns, Anzeigen fliegen uns ins Haus…“, heißt es in dem sozialen Netzwerk. Von Seiten des Vereins will man die Situation jetzt mit der Bauaufsichtsbehörde klären. Verständnis für die Bedenken der Behörde hat der Verein allerdings nicht: „Für uns alle ist das ein Unding“, heißt es in dem Facebookpost. Für eine weitere Stellungnahme war der Verein bisher nicht zu erreichen.

Foto: Camilla Lindner  

Kommentare anzeigen (1)

1 Kommentar

  1. Ulrich

    9. September 2014 at 14:39

    Lieber Dominik, ich sagte es dir schon: dieser Artikel entspricht in weiten Teilen nicht den Tatsachen. Es gab keine Auflagen der Baubehörde, wie die einzelnen Bereiche des Gebäudes zu nutzen, bzw. nicht zu nutzen seien. Wir hatten und haben Auflagen vom Eigentümer, dass z.B. keine Übernachtungen stattfinden dürfen, keine Drogen, keine polirischen Vertsammlungen – alles niedergelegt in der Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrags ist. Wer oder was auch immer die Baubehörde auf den Plan gerufen hat, ist ungewiss, jedenfalls stehen wir nun da mit dem Nutzungsverbot der beiden Tiefgeschosse, und des 1. OG, womögloich auch des wundervollen Dachgartens. Dies alles wird nun neu verhandelt mit dem Bauprüfungsamt und dem Eigentümer, und es bleibt zu hoffen, dass das Gebäude weiterhin privat, von Künstlern, Handwerkern, Tauschladen- Betreiberinnen genutzt werden kann, und da wäre ein wenig Unterstützung auch von eurer Seite durchaus hilfreich. Und dass der Verein NuitztRaum für weitere Stellungnahmen nicht zu erreichen wäre, ist nun wirklich aus der Luft gegriffen. Da hättest du schon mal Oli Simon oder mich anschreiben, anrufen können und sollen, oder, noch besser, einfach vorbeischauen!

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