Ein Gutachten des Bundestages zeigt, dass die Stadt Hamburg den Lampedusa-Flüchtlingen ein Bleiberecht ermöglichen kann. Der Senat beharrt jedoch weiter auf einem individuellen Asylverfahren und begründet sein Vorgehen mit der Gleichberechtigung aller Flüchtlinge in der Stadt.
Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags darf die Stadt Hamburg doch über das Bleiberecht der Lampedusa-Flüchtlinge entscheiden. Diese versuchen ein Bleiberecht auf der Grundlage des Paragraph 23 des Aufenthaltsgesetzes, der eine Anerkennung der gesamten Flüchtlingsgruppe aus humanitären Gründen ermöglicht, zu erreichen. Jetzt scheint es möglich, dass die oberste Landesbehörde darüber verfügen kann. Zuvor verwies der Senat stets darauf, dass die Entscheidung über die Aufnahme der sogenannten „Lampedusa-Gruppe“ ausschließlich beim Innenministerium liege und somit rechtlich nicht möglich sei.
Linke fordert Handeln des Senats
So wird den obersten Landesbehörden laut Gutachten „zur Wahrung der politischen Interessen (…) ein weiterer politischer Beurteilungsspielraum eingeräumt“. Dieser wird dadurch legitimiert, dass es sich hierbei um eine „politische Leitentscheidung“ mit einem „weitem politischem Ermessen“ handle. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken in der Bürgerschaft, Christiane Schneider, erklärt: „Das heißt also ganz klar, dass Flüchtlingsgruppen ein Aufenthaltsstatus erteilt werden kann.“ Gleichzeitig fordert sie Bürgermeister Olaf Scholz auf „sich jetzt endlich den Fakten zu stellen“.
Allerdings obliegt der Stadt Hamburg nicht das alleinige Recht, über die Lampedusa-Flüchtlinge zu entscheiden. So fordert das Gesetz laut Gutachten, dass die Entscheidung im „Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium“ zu treffen ist. Somit könnte der Senat abermals darauf verweisen, dass ein eigener Entscheid über die Gruppe nicht möglich sei. Gleichwohl setzt nicht nur das Gutachten, sondern auch eine Anfrage der Linken im Bundestag die Stadt unter Druck. Dort heißt es in Drucksache 17/14432: „Die Letztentscheidung über den Umgang mit den Flüchtlingen lag und liegt jedoch bei den betroffenen Ländern“.
In Hamburg wurde stets darauf verwiesen, dass die Flüchtlinge einen individuellen Antrag stellen müssen, um in das Asylprogramm aufgenommen zu werden. Laut Gutachten sei aber auch dies gar nicht erforderlich. Denn laut Paragraph 55 des Asylverfahrensgesetzes, so das Gutachten, ist die Voraussetzung für einen Asylgesuch lediglich, „dass sich aus dem Schutzbegehren ergibt, dass Schutz vor politischer Verfolgung gewährt werden soll“.
Der Senat beharrt jedoch weiter auf seiner Position und begründet sein Vorgehen mit der Gleichberechtigung aller Flüchtlinge. Olaf Scholz verwies indirekt in seiner Grundsatzrede im Thalia Theater darauf, indem er mahnte, den Lampedusa-Flüchtlingen keine Sonderrechte gegenüber anderen Flüchtlingen einzuräumen.
Foto: Isabella David
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