An der Möllner Landstraße 116 in Billstedt darf keine Spielhalle betrieben werden. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts hervor. Offen ist nun, wie das fast fertige Gebäude in Zukunft genutzt werden kann.
Der Investor des Spielhallenkomplexes an der Möllner Landstraße 116 ist in einem Eilrechtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht unterlegen. Nach diesem Beschluss vom 11. April darf er vorerst gar keine Spielhalle in dem Gebäude betreiben. Der Investor, die Lucky Seven GmbH, wollte hier ursprünglich drei Spielhallen und eine Sportsbar eröffnen. Immer wieder hat es im Stadtteil Proteste gegen das Vorhaben gegeben. Auch die Bezirkspolitik hatte sich wiederholt dafür eingesetzt, dass hier keine weitere Spielhalle entsteht.
Der Investor hatte vor Gericht um die vorläufige Erteilung einer Spielhallenerlaubnis gekämpft, die zusätzlich zur Baugenehmigung erforderlich ist, um das Vorhaben betreiben zu können. Zu diesem Rechtstreit war es gekommen, da nach dem neuen Hamburger Spielhallengesetz eine Genehmigung von drei Spielhallen an dieser Stelle nicht möglich ist. Bisher war jedoch unklar, ob das Gesetz hier schon wie vorgesehen greifen kann. Die Übergangsbestimmungen des Spielhallengesetzes gewähren einen gewissen Schutz, wenn eine Erlaubnis des Vorhabens schon vor Inkrafttreten des Spielhallengesetzes erteilt worden ist. Das Verwaltungsgericht hat mit dem Beschluss nun klar gestellt, dass aufgrund der Erteilung einer Baugenehmigung vor Inkrafttreten des Gesetzes jetzt nicht zwangsläufig auch die Spielhallenerlaubnis erteilt werden muss. Mit den Übergangsvorschriften des Spielhallengesetzes hat sich auch das Oberverwaltungsgericht bereits beschäftigt und diese ebenfalls für verfassungsgemäß gehalten.
„Dies ist aus meiner Sicht ein riesiger Sieg für den Stadtteil und mehr, als wir nach unserer eigenen rechtlichen Einschätzung vermutet hatten“, sagt Kerstin Gröhn, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD in der Bezirksversammlung. „Wir waren davon ausgegangen, dass von den drei geplanten Spielhallen wahrscheinlich rechtlich eine übrigbleiben würde, sodass wir dann darauf angewiesen gewesen wären, dass der Betreiber aus Wirtschaftlichkeitsaspekten insoweit von sich aus selber Abstand nimmt.“ Ob der Betreiber noch Möglichkeiten hat, seinen Antrag insoweit nachzubessern, dass er doch noch eine Erlaubnis für eine der drei Spielhallen bekommen kann, ist bisher noch nicht klar. „Bislang ist das Vorhaben für den Investor eine Farce“, so Gröhn. Es bleibe zu hoffen, dass der Investor das fast fertige Gebäude nun einer anderen, stadtteilverträglichen Nutzung zuführt.
Titelbild von Jeff Kubina from the milky way galaxy (Slot Machine) [CC-BY-SA-2.0 (http://goo.gl/0SCtuj)], via Wikimedia Commons
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