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Piratenpartei startet Volksinitiative gegen Gefahrengebiete

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Marvin Mertens
@MarvMertens

Ressortleitung Stadtgespräch | Kontakt: mertens@hh-mittendrin.de

Die Hamburger Piratenpartei hat ein Volksinitiative gestartet, um das Instrument Gefahrengebiet abzuschaffen. Unter dem Titel „Gefahrengebiete abschaffen! Für ein freies Hamburg“ kann jeder ab sofort Unterschriften gegen den entsprechenden Paragraphen im Polizeigesetz sammeln.

Auf der Internetseite www.gefahrengebiete-abschaffen.de, die von den Piraten betrieben wird, heißt es, das Gesetz sei verfassungsrechtlich höchst bedenklich. „Das kürzlich ausgerufene Gefahrengebiet beschreibt einen Eingriff in die Grundrechte von Bürgern, der so nicht hinnehmbar ist“, heißt es auf der Website. Es sei nicht vertretbar, dass die Polizei ohne parlamentarischen Auftrag oder Richtervorbehalt, Gefahrengebiete ausrufen und damit beliebig die Grundrechte der Bürger außer Kraft setzen könne. Die Gewaltenteilung sei hier nicht mehr gegeben.

Sebastian Seeger (Piratenpartei) hat die Volksinitiative als Privatperson angemeldet: „Auch wenn das große Gefahrengebiet rund um die Sternschanze nun aufgehoben wurde, gibt es nach wie vor weitere Gefahrengebiete in Hamburg, etwa in St. Pauli und St. Georg. Außerdem bietet das Polizeigesetz auch weiterhin die Möglichkeit, Gefahrengebiete einzurichten – dabei ist die Polizei nicht einmal dazu verpflichtet, die Bevölkerung über diese Maßnahme zu informieren – wir erfahren also nicht, wann unsere Grundrechte eingeschränkt werden. Dieses Vorgehen ist höchst fragwürdig und wird zu Recht von Verfassungsrechtlern kritisiert.“

Die Piraten kritisieren in der Stellungnahme auf der Website außerdem, dass die Polizeikontrollen in dem ehemaligen Gefahrengebiet anhand von unbelegten und willkürlichen Merkmalen wie Kleidung oder Hautfarbe durchgeführt worden seien. Der Gleichheitssatz werde als gefährdet angesehen. „Dabei lässt sich erkennen, dass die Anzahl der Verurteilungen im Verhältnis zu den Kontrollen verschwindend gering ist“, heißt es. Zudem koste ein Gefahrengebiet den Steuerzahler Millionen. Dieses Geld könne viel effizienter und sinnvoller eingesetzt werden.

„Die Polizei hat sich mit der Einrichtung eines Gefahrengebiets lächerlich gemacht und ist auf großen Protest gestoßen. Aufgrund des hohen öffentlichen Drucks ist es nun die richtige Zeit, um die Bevölkerung abstimmen zu lassen – sie ist der eigentliche Souverän in dieser Frage. Von den Anträgen der Linken und Grünen, die nun in der Bürgerschaft diskutiert werden, versprechen wir uns nicht viel. Die einzige Möglichkeit, Gefahrengebiete auch langfristig abzuschaffen, liegt in einer Volksinitiative“, sagt Seeger.

Die Piraten sind der Auffassung, ein Gefahrengebiet schüre unnötig Angst und stelle eine schwere Belastung für die Hamburger Bürger dar. „Politische Konflikte lassen sich nicht mithilfe bewaffneter Beamten lösen, die jeden Menschen beliebig kontrollieren und alles, was mitgeführt wird in Augenschein nehmen können“, heißt es. Ein konstruktiver Dialog könne unter diesen Umständen nicht stattfinden. „Gefahrengebiete müssen abgeschafft werden, um bei Konflikten einen Dialog zwischen Politik, Polizei und Bürgern auf Augenhöhe zu gewährleisten.“

Die anderen Parteien hätten bisher noch nicht auf diesen Vorstoß reagiert, von den Bewohnern der Sternschanze kommt bereits viel Zuspruch: Viele Geschäftsinhaber, die durch das Gefahrengebiet Einnahmenbußen hinnehmen mussten, wollen sich an der Initiative aktiv durch das Sammeln von Unterschriften beteiligen, sagt Seeger. Die Piraten appellieren an die Fraktionen der Grünen und von Die Linke, die Volksinitiative zu unterstützen.

Zuletzt hatte sich die Partei Die Linke für die Abschaffung von Gefahrengebieten ausgesprochen. Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin von Die Linke, hatte ebenfalls kritisiert, dass die Einrichtung eines Gefahrengebietes keines Parlamentarischen oder Richtervorbehalts bedürfe und die Entscheidung darüber allein in den Händen der Polizei liege.

Es gibt noch keine Angaben über bisher gesammelte Unterschriften, insgesamt müssen es bei der Volksinitiative in sechs Monaten 10.000 Unterschriften sein. Danach treten die Initiatoren in Verhandlung mit dem Senat – lehnt dieser das Gesuch immer noch ab, kommt es zu einem Volksbegehren. Dafür würden dann 60.000 Unterschriften in drei Wochen benötigt.

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