Das Hamburgische Verfassungsbericht hat in einem Beschluss vom 20. Februar festgelegt, dass das Referendumsbegehren vom Bündnis Faires Wahlrecht unzulässig ist. Damit ist die Unterschriftensammlung beendet.
In der Begründung der Richter heißt es, dass die Verfassungsänderung durch die Bürgerschaft keine Änderung des Wahlrechts bedeute. Ein Referendumsbegehren sei nur bei Änderung eines Volksgesetzes zulässig.
Gregor Hackmack, Mitglied im Landesvorstand des Vereins Mehr Demokratie, sagt: „Heute ist ein schwarzer Tag für die Demokratie in Hamburg. Wir sind alle schockiert, dass die erfolgversprechende Kampagne nun gestoppt ist.“ Dies mache deutlich, was für ein demokratischer Ungeist in Hamburg herrsche, so Hackmack. Noch in den vergangenen Tagen habe man fleißig Unterschriften gesammelt und Plakate aufgehängt.
Die Initiative wolle sich nun mit der Zivilgesellschaft zusammensetzen und überlegen, wie die Verfassungslage geändert werden könne. „Eine Überlegung ist, obligatorischen Referenden einzuführen. Das würde bedeuten, dass alle Verfassungsänderungen noch einmal durch einen Volksentscheid bestätigt werden müssten“, so Hackmack. Eine Verfassungsänderung sei aber erst zur Bundestagswahl 2017 möglich.
Katja Falkenbach, Piraten, ist aktiv im Bündnis Faires Wahlrecht. Sie sagt: „Das Ergebnis ist nicht, was wir uns erhofft haben, aber es bringt zumindest Rechtsklarheit.“ Es sei traurig, dass nun auch vom Verfassungsgericht bestätigt werde, wie die Bürgerschaft unliebsame Urteile zum Wahlrecht umgehen könne. „Dies darf jedoch auf Dauer keinen Bestand haben. Meiner Meinung nach muss daher der nächste Schritt die Einführung eines obligatorischen Referendums sein“, so Falkenbach weiter. „Wir werden nicht aufgeben sondern uns weiter für die Demokratie und ein Wahlrecht im Sinne der Hamburger Bürger einsetzen.“
Das Bündnis Faires Wahlrecht hatte seit Mitte Januar Unterschriften gegen die Wiedereinführung Drei-Prozent-Hürde gesammelt. Die Bürgerschaft hatte die Verfassungsänderung zur Wiedereinführung der Drei-Prozent-Hürde beschlossen, obwohl das Hamburger Verfassungsgericht die Sperrklausel in einer Rechtsprechung im Januar 2013 für verfassungswidrig erklärt und abgeschafft hatte.
Für die CDU-Bürgerschaftsfraktion ist der Beschluss des Verfassungsgerichts eine gute Nachricht. André Trepoli, verfassungspolitischer Sprecher der Christdemokraten, sagt dazu: „Dies ist ein guter Tag für die Bezirke. Die Drei-Prozent-Hürde bewahrt die Bezirksversammlung vor einer weiteren Zersplitterung und sichert damit ihre Funktionsfähigkeit.“ Durch die Drei-Prozent-Hürde werde garantiert, dass sich das Ergebnis der Verhältniswahlen in der Zusammensetzung der Bezirksversammlung widerspiegele, so Trepoli.
Die SPD gibt keine Wertung über das Urteil ab: „Wenn das Verfassungsgericht eine Entscheidung trifft, werden wir mit dieser umgehen. Es steht mir nicht zu, das Gericht zu bewerten“, sagt Falko Droßmann, Fraktionsvorsitzender der SPD in Mitte.
Für die Bürgerschaftsfraktion Die Linke bleibt die Sperrklausel weiterhin fraglich. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts sei lediglich geklärt, dass die Verfassungsänderung nicht zu einem Referendum führen könne, sagt Tim Golke, verfassungspolitischer Sprecher der Fraktion. „Die Zulässigkeit einer Drei-Prozent-Spreeklausel bei Bezrikswahlen ist damit keinesfalls bestätigt, sondern nach wie vor fraglich.“
Die Fraktion hatte das Referendumsbegehren des Bündnisses Faires Wahlrecht unterstützt. Man werde sich auch weiter gegen Sperrklauseln einsetzen. „Sperrklauseln wollen nur die, die unter sich bleiben wollen“, so Golke weiter. „Die Zeiten, in denen wichtige Entscheidungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefällt wurden, sollten eigentlich vorbei sein.“
Für die Grünen ist es „die einzig richtige Entscheidung des Verfassungsgerichts“. Das Sagt Michael Osterbug, Farktionsvorsitzender der Grünen in Mitte. Die Entscheidung sehe er als Stärkung der zukünftigen Bezirksversammlung an. „Kommunale Parlamente müssen durchlässig und transparent sein, daher ist eine Drei-Prozent-Hürde der richtige Kompromiss für eine starke Politik auf Bezirksebene“, so Osterburg.
Foto: Jonas Walzberg
Ralf
21. Februar 2014 at 15:17
Das die so entscheiden würden, war eigentlich abzusehen und für mich keine Überraschung. Der SPD Dienstleistungsbetrieb namens Hamburger Verfassungsgericht, hängt seine Fahne doch grundsätzlich in die Windrichtung der Macht. Das Michael Osterburg diese „Entscheidung“ beifällig begrüßt, liegt unter anderem daran, dass er mittlerweile auch um die Stammwähler der Grünen in Mitte bangen muss und Konkurenz unerwünscht ist.
Ich werde natürlich wählen gehen, aber aufgrund dieses Urteils nur ein Kreuz machen, über den ganzen Wahlzettel!
Theresa Jakob
26. Februar 2014 at 10:44
nach dem urteil des bundesverfassungsgerichts zur 3 % hürde bei der europawahl frage ich mich ob die gerichtsentscheidung in hamburg noch zu halten ist – das bvg hat als wichtigsten punkt der begründung genannt das es nicht verfassungsgemäs ist vorauseilkend eine zersplitterung u gefahr für funktionsfähigkeit anzunehmen und das es nicht rechtens ist quasi die selbe begründung (5% + 3%) 2 mal zu nutzen
die 3 % sperrklausel für die bezirkswahlen in hamburg muss fallen – es sind die selben parteien die versuchen mit sperrkjlauseln opposition aus den parlamenten fern zu halten mit den selben gescheiterten begründungen wie bei der sperrklausel zur europawahl