Nachdem das Fachamt für Verbraucherschutz den Flohmarkt der Arbeitsloseninitiative Wilhelmsburg für 2014 nicht mehr genehmigt hat, regt sich im Stadtteil Protest gegen die Entscheidung. Die Bezirkspolitik schließt sich der Kritik an und könnte damit die Überprüfung der gesetzlichen Grundlage für das Verbot erzwingen.
Manchmal haben Gesetze schon einen sehr merkwürdigen Charakter: Die Gewerbeordnung sieht vor, dass für gewerbliche Flohmärkte an vier Sonntagen im Jahr eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Das bedeutet trotz des Feiertagsschutzes dürfen diese stattfinden. Private Flohmärkte fallen nicht unter dieses Gesetz und können daher in keinem Fall an einem Sonntag genehmigt werden. Dieser Regelung fiel der Flohmarkt der Arbeitsloseninitiative Wilhelmsburg zum Opfer.
Über zehn Jahre lang wurde an zwei Sonntagen im Monat auf dem Stübenplatz gekauft, gehandelt und geklönt. Die Standgebühren kamen direkt der Wilhelmsburger Tafel zugute, die Bedürftige im Stadtteil mit Lebensmitteln versorgt. Für 2014 erteilte das Verbraucherschutzamt jedoch keine Genehmigung für den beliebten Flohmarkt – Grundlage ist die Feiertagsschutzverordnung, die für private Flohmärkte keine Ausnahmen zulässt. Ein Ausweichen auf den Sonnabend ist wegen des Wochenmarktes auf dem Stübenplatz nicht möglich.
Cityausschuss fordert Erhalt des Flohmarktes
Ziemlicher Unsinn findet die Bezirkspolitik: „Es ist schon komisch, dass gewerbliche Flohmärkte an Sonntagen stattfinden dürfen, nicht gewerbliche aber generell davon ausgeschlossen sind“, sagt Roland Hoitz von der CDU-Mitte. So sieht es auch der Sanierungsbeirat Reiherstiegsviertel: Mit einem Beschluss fordert der Beirat einen Erhalt des Flohmarktes. Der Cityausschuss hat sich dieser Meinung am Mittwoch angeschlossen. Die Bezirkspolitiker folgen dem Vorschlag des Fachamtes Management des öffentlichen Raums, eine alternative Fläche für den Flohmarkt an Sonnabenden zu suchen.
Auf Antrag der SPD ergänzt der Ausschuss jedoch: „Bis ein geeigneter Ausweichplatz gefunden ist, werden die Veranstaltungen wie in den Vorjahren genehmigt. Die Reinigungsleistung nach dem Flohmarkt muss dabei verbessert werden.“ Der Beschluss über die zusätzliche Passage fällt einstimmig – und bringt den Ausschuss in Konflikt mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen.
Im Zweifel muss der Senat entscheiden
„Es kann passieren, dass der Bezirksamtsleiter diesen Beschluss beanstanden muss“, erklärt Falko Droßmann, Fraktionsvorsitzender der SPD. Der Ausschuss will jedoch auch in diesem Fall an der Entscheidung festhalten. Kommt es dazu, muss der Senat die gesetzliche Grundlage überprüfen. „Wenn der Senat klärt, ob dieses Gesetz so sinnvoll ist, haben wir auf jeden Fall etwas erreicht“, sagt Droßmann.
Unabhängig davon wie das Verfahren weiter verläuft, gibt es für den Flohmarkt wieder Hoffnung – auch wenn dieser langfristig wahrscheinlich nicht mehr auf dem Stübenplatz stattfinden kann. Eine eventuelle Gesetzesänderung hätte jedoch auch für andere Projekte im Bezirk Konsequenzen. So wäre zum Beispiel auch für den Hansamarkt in St. Georg eine Genehmigung möglich.
Foto: Peter von Bechen pixelio.de
Facebook
Twitter
Flattr
Google+
YouTube
Soundcloud
Paypal
Anmelden