Politik

Lampedusa in Hamburg besetzt Rathausmarkt – Polizei räumt gewaltsam

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Dominik Brück
@dobrueck

| M.A. Politikwissenschaft | E-Mail: brueck@hh-mittendrin.de

Am 05. Juni hat die Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ auf dem Rathausmarkt mit einem Sitzstreik erneut ein Bleiberecht gefordert. Nach einigen Stunden löste die Polizei die Blockade gewaltsam auf. Dabei wurden einige Flüchtlinge und Demonstranten verletzt. 

Veröffentlicht am 05. Juni 2014

Rund 100 Personen haben am Donnerstag auf dem Rathausmarkt mit einer Sitzblockade für ein Bleiberecht der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ protestiert, darunter auch zahlreiche Flüchtlinge. Eine ähnliche Aktion hatte die Gruppe bereits im vergangenen Jahr durchgeführt. Ein Sprecher der Gruppe teilte mit, dass die Blockade vor dem Rathaus als Reaktion auf die drohende Abschiebung eines Flüchtlings aus der Gruppe sowie den Stillstand bei den Verhandlungen mit dem Senat beschlossen worden sei. Die Stadt hält weiter daran fest, den Flüchtlingen der Gruppe keine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen zu gestatten, sondern besteht auf einem Asylverfahren. Rund 80 Lampedusa-Flüchtlinge haben sich bereits in diesen Prozess begeben. Bereits am Montag waren die Unterkunftscontainer auf dem Gelände der St. Pauli-Kirche abgebaut worden.

Verletzte bei Ingewahrsamnahmen

Nach rund zwei Stunden Sitzblockade hat die Polizei die Flüchtlinge und ihre Unterstützer mehrfach aufgefordert den Platz wieder freizugeben. Bei der Kontrolle der Personalien der anwesenden Personen wurde ein Demonstrant in Gewahrsam genommen, da er sich nicht ausweisen konnte. Gegen 17:30 Uhr hat die Polizei damit begonnen den Platz zu räumen. Demonstranten wurden dabei weggetragen und teilweise in Gewahrsam genommen. Bei der Räumungsaktion sind laut Augenzeugenberichten mehrere Demonstranten verletzt worden. Der Polizei sind aktuell keine Verletzten bekannt, wie Pressesprecher Mirko Streiber auf Nachfrage von Mittendrin mitteilte. Nachdem mehrere Rettungswagen am Rathausmarkt eingetroffen waren, verließen auch diese den Ort des Geschehens wieder. Auch der Einsatzleiter der Feuerwehr gab an, dass man keine verletzen Personen vorgefunden habe.

Die Polizei begründete ihr Vorgehen damit, dass die Sitzblockade im Bannkreis um das Rathaus liege. Da die Demonstranten der mehrfachen Aufforderung, den Platz zu räumen, nicht nachgekommen seien, habe man begonnen Personen in Gewahrsam zu nehmen und die Versammlung aufzulösen.

Polizei räumt endgültig gegen 19 Uhr

Nachdem es bereits am Nachmittag zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei gekommen war, begann die Polizei gegen 19 Uhr mit der endgültigen Räumung des Rathausmarktes. Dabei wurden auch Schlagstöcke und Pfefferspray eingesetzt. Die Demonstranten leisteten Widerstand gegen die Räumung. Trotz eines massiven Pfefferspray-Einsatzes gelang es den Einsatzkräften nicht die Demonstration aufzulösen. Unsere Redakteure vor Ort beschreiben das Vorgehen der Beamten als sehr gewalttätig. Demonstranten und Flüchtlinge wurden zu Boden gedrückt und mit Faustschlägen und Fußtritten angegangen. Die Situation schien total zu eskalieren. Der Boden war nass von Pfefferspray. Personen, die in Gewahrsam genommen wurden, wurden in Busse des HVV gebracht.

Weitere Verletzte bei Räumung

Von unseren Redakteuren vor Ort wurden uns bisher insgesamt sieben Verletzte im Zuge der endgültigen Räumung des Platzes gemeldet. Es gab Verletzungen durch Tritte in den Unterleib bei den Demonstranten. Eine Person wurde bewusstlos. Über die Personen, die in Gewahrsam genommen wurden, weiß man noch nichts. Gegen 20 Uhr setzte sich dann ein Demonstrationszug über die Mönckebergstraße in Richtung Steindamm in Bewegung. Die Situation hatte sich zu diesem Zeitpunkt wieder beruhigt.

Die Demonstration endete ohne weitere Zwischenfälle am Steindamm, wo die Versammlung für beendet erklärt wurde. Am Rande wurde bekannt, dass einige Polizisten zuvor auf dem Rathausmarkt gegen das angeordnete Vorgehen protestiert haben. Von vielen Demonstranten wurden den betreffenden Beamten dafür Respekt ausgesprochen.

lamp10

Fotos: Tobias Johanning/Isabella David

Kommentare anzeigen (18)

18 Kommentare

  1. zlatan

    6. Juni 2014 at 11:04

    Ich wurde heute nur zufällig Zeuge der beschiebenen „Räumungsaktion“ durch die Hamburger Polizeikräfte und es fehlen mir die Worte. Bisher war ich davon ausgegangen, dass hier in Deutschland Beschwerden über prügelnde Polizisten nicht ganz so ernst zu nehmen seien, da ich im Alltag Entsprechendes noch nicht erleben musste. Als ich heute aber sah, wie behelmte Polizisten mit Genugtuung im Gesicht auf am Boden liegende Menschen eintraten und einschlugen, habe ich aber anscheinend mal die bundesdeutsche Realität des Jahres 2014 kennengelernt. Wer solche Beamte auf friedlich protestierende Menschen loslässt, braucht sich nicht zu wundern, wenn diese Proteste anderntags dann auch mal wieder in Gewalt gegen eben jene Polizisten umschlagen. Nach dem, was ich heute sah, wird sich mein Mitleid sehr in Grenzen halten…

    • maaavis

      9. Juni 2014 at 20:28

      Jetzt Stellen Sie sich auch einmal bitte vor was die Deutsche Regierung bzw. Polizei für eine Gewalt anwenden würde wenn die Demonstranten Maskiert gewesen währen und mit Molotofs rum geworfen hätte ?
      Leider ist die Deutsche Bürokratie immer noch tief in Ihren inneren dem Nazi Stadt verfangen.
      Wir sind Tiefst besorgt.

  2. a

    6. Juni 2014 at 12:34

    Hier handelt es sich nicht um friedliche Demonstranten, sondern um Straftäter, da im Bannkreis nicht demonstriert werden darf:
    Die Personen sind mehrfach aufgefordert worden, zu gehen, was sie nicht taten.

    Was würden sie wohl sagen, wenn jemand bei ihnen einbricht und es sich auf dem Sofa gemütlich macht. Die gerufene Polizei fordert ihn auf zu gehen, was er aber nicht macht. Nach ihrer Auffassung müsste dann die Polizei wieder gehen.
    Oder wäre es ihnen doch lieber, dass die Polizei die Person mit Gewalt aus der Wohnung entfernt?

    Ich bin der Meinung, dass hier Ursache und Wirkung verwechselt werden.
    Wären die Personen der mehrfachen Aufforderung nachgekommen, den Platz zu verlassen, wäre überhaupt nichts passiert.
    Wie in diesem Artikel geschrieben, ist auf dem weiteren Weg ja auch nichts passiert, weil eben keine Straftaten begangen wurden.

    Das Recht zur Demonstration beinhaltet eben NICHT das Recht, Straftaten zu begehen.
    Wie bei vielen gewalttätigen Demonstrationen wird leider immer nur auf das Grundgesetz / die Versammlungsfreiheit hingewiesen. Die dort begangenen Straftaten (Vermummung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Brandstiftung usw.) finden nur selten Erwähnung!

    • Theresa Jakob

      6. Juni 2014 at 13:16

      Polizist zu sein rechtfertigt keine Gewalt gegen friedliche Demonstranten

      Was gestern auf dem Rathausmarkt an Gewalt von einzelnen Polizisten
      hat absolut nichts mehr mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu
      tun

      Es gab gestern keinerlei rechtfertigende Situation für den geziehlten offensivenb Einsatz von
      Pfefferspray(Kriegswaffe !!) Schlagstöcken, Tritte in die Genitalien, Faustschlägen gegen Sitzende Demonstranten, Schmerz-Griffe, etc – all dies ist belegt u dokumentiert

      Wer wie ..a.. (anonym ??) meint „“Unrecht““ anprangern zu müssen und Einseitigkeit beklagt
      aber Gewalt verschweigt ist mehr als Einseitig

    • b.

      6. Juni 2014 at 13:38

      Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat.
      Und bei einer Ordnungswidrigkeit mit derartiger Gewalt vorzugehen, halte ich nicht für gerechtfertigt.

    • Christian

      6. Juni 2014 at 14:04

      „Hier handelt es sich nicht um friedliche Demonstranten, sondern um Straftäter, da im Bannkreis nicht demonstriert werden darf“

      Falscher könnte eine Analyse der Sachverhalts nicht sein.

      1. Es handelt sich, wie bereits ausgeführt, nicht um Straftäter, da keine Straftat vorliegt, sondern allenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Die Erfüllung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes ist nicht einmal mit einem Schuldvorwurf verbunden, Ordnungswidrigkeiten sind, wie Wessels schreibt „ethisch farblos“, man könnte auch sagen: uninteressant.
      2. Im Bannkreis um das Hamburger Rathaus DARF unter bestimmten Voraussetzungen demonstriert werden.
      § 2 Abs. 1 Hamburgisches Bannkreisgesetz: „Ausnahmen von dem Verbot öffentlicher Versammlungen SIND ZUZULASSEN, wenn eine Beeinträchtigung der Tätigkeit der Bürgerschaft, ihrer Organe oder Gremien oder eine Behinderung des freien Zugangs zum Rathaus nicht zu befürchten ist“. „Sind zuzulassen“. Das ist keine Sollensvorschrift, keine fakultative Regelung. Sie sind zuzulassen. Und die Voraussetzungen dieser Regelung liegen bei einem stillen Sitzstreik von ein paar hundert Leuten vor.

      • Christian

        6. Juni 2014 at 14:05

        Ein paar Dutzend meinte ich, nicht ein paar hundert.

    • Antje

      6. Juni 2014 at 14:18

      @ a

      Ich habe in den letzten Tagen, Wochen und Monaten so oft Kommentare und Argumentationen wie in Deinem gelesen, daß ich jetzt mal darauf eingehe. Weil es mir auch mal bis oben hin steht. Und weil ich mich echt frage, wieso mit so haarsträubenden Aussagen „argumentiert“ wird, wenn man doch offensichtlich keine Ahnung hat und auch nicht vor Ort war.

      Als erstes: natürlich waren das friedliche Demonstranten. Die haben da GESESSEN und NICHTS gemacht. Wie kommst Du dazu, diese Menschen als Straftäter zu bezeichnen?? Allenfalls war eine nicht angekündigte Versammlung im Bannkreis eine Ordnungswidrigkeit. Selbst, wenn man von der Polizei aufgefordert wird, zu gehen und es nicht macht, begeht man keine Straftat, sondern leistet, je nach Sachlage, zivilen Ungehorsam oder begeht eine Ordnungswidrigkeit.
      Das, was Du da machst, nämlich jemanden fälschlicherweise einer Straftat zu beschuldigen und zu verleumden, DAS ist allerdings eine Straftat. Erschwerend kommt hinzu, daß Du das hier öffentlich getan hast.

      Zweitens: wer ist denn bitte wo eingebrochen??? Die Demonstranten jedenfalls nirgendwo. Die saßen VOR dem Rathaus und haben nicht einmal den Versuch unternommen, da hinein zu kommen. Und im Bannkreis auf dem Boden sitzen ist nicht mit einem Einbruch gleichzusetzen. Ergo kann man den Rest Deiner „Argumentation“ auch gleich mal in die Tonne treten.

      Zum dritten Absatz, Ursache und Wirkung… Du verwechselst hier auch so einiges, nicht nur juristische Begriffe, mit denen Du völlig unwissend um Dich schmeißt.
      Ja, es wäre vielleicht friedlicher geblieben, wenn die Demonstranten der Aufforderung zu gehen nachgekommen wären. Allerdings sind die eingesetzten Mittel der Polizei keineswegs verhältnismäßig gewesen. Pfefferspray – vor allem das von der Polizei eingesetzte – fällt unter das Waffengesetz und den Platz hier mit Waffen- und sonstiger physischer Gewalt, die bis hin zu Tritten in Unterleib und Kopf und zu Bewusstlosigkeit führt, ist sicher weder angemessen noch rechtens.
      Im Übrigen hat ja nun auch eine Einheit remonstriert. Da ich keine Lust habe, Dir diesen Begriff selber genauer zu erläutern empfehle ich Dir den Wiki-Link (http://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration). Wenn tatsächlich keinerlei Einwände gegen das Verfahren der Polizei vorgelegen hätten, dann wäre diese Remonstration unmöglich und ausgeschlossen gewesen. Das kann man nämlich nicht machen, nur weil man keinen Bock hat.

      Und zum letzten Absatz: nein, das Demonstrationsrecht beinhaltet das Recht auf Straftaten nicht, ist aber ja, wie ich oben ausführlich beschrieben hab, auch nicht geschehen. Außerdem gibt es dieses „Recht auf Straftaten“ auch gar nicht. Egal.
      Diese Demo war nicht gewalttätig. Sie wurde mit Gewalt aufgelöst. Und ja, es gibt sie, diese Versammlungsfreiheit.
      Und wer war vor dem Rathausmarkt bitte vermummt?? Wer hat denn da Steine geworfen? Oder etwas beschädigt? Oder eine Körperverletzung begangen, abgesehen von den Beamten, die da so brutal vorgegangen sind? Wer von den Demonstranten hat jemanden Umstehendes angegriffen? Und wer hat da was in Brand gesteckt? Das muß hier alles nicht erwähnt werden, weil es einfach nicht passiert ist.

      Es ist unglaublich, wieviele Unwahrheiten Du verbreitest und ganz offensichtlich selber weder von Jura noch von diesem Thema auch nur den Hauch einer Ahnung hast, geschweige denn vor Ort warst.
      Es ist zum Kotzen, wie in Deutschland mal wieder mehr und mehr weggeschaut wird, wenn sich „die Ordnungsmacht“ in immer mehr Städten zu immer mehr „Gelegenheiten“ durchprügelt und dabei vom Rand von Leuten wie Dir Unterstützung und Beifall bekommt. Leute, wie Du, die bierseeliges Stammtischgerede nachplappern anstatt sich mal selber vor Ort zu informieren und ihre rechtstendenziösen Gedankenansätze und ihr falsches Verständnis von Ordnung und Hörigkeit, von Recht und Rechten mit einer Sturheit verbreiten, daß mir Angst und Bange wird. Um nämlich genau die: meine Rechte – als Bürger.

    • kurzgeschnitten

      6. Juni 2014 at 14:18

      zunächst einmal handelt es sich bei dem sitzstreik oder protest nicht um eine strafttat, sondern um eine ordnungswidrigkeit. wenn wir schon äpfel mit birnen vergleichen, wollen wir doch zumindest begrifflich korrekt bleiben.
      dass diese menschen, die ob der sturen und vollkommen unangemessenen härte des hamburger senats verzweifelt sind, einen weg suchen auf sich aufmerksam zu machen, kann nicht überraschen. friedlich am boden sitzende menschen mit schlagstöcken zu bearbeiten, reizgas zu versprühen, dass der boden davon getränkt ist, gliedmaßen zu verdrehen, zu würgen und dergleichen, ist aber – ordnungswidrigkeit hin oder her – sicher kein angemessenes verhalten. sogar so wenig, dass es gestern durchaus auch beamte gegeben hat, die remonsiert haben.
      die situation ist verfahren, ohne zweifel. die verantwortung dafür trägt aber einzig der senat, der sich weigert, eine humanitäre lösung auch nur in betracht zu ziehen. stattdessen setzt man auf klare linien und härte. zwei flüchtlinge hat das bereits das leben gekostet. wie viele sollen denn noch folgen?
      es ist dem widerstand oder der unterstützung eines stadtteils zu verdanken, dass wir überhaupt noch darüber sprechen, was aus diesen menschen werden soll. menschen, die alles verloren haben, eine traumatische flucht hinter sich haben, das gefühl von sicherheit verloren haben, das sei nebenbei angemerkt. sie kommen nach europa und damit auch nach hamburg, in der hoffnung auf hilfe, sie wollen arbeiten, ihren beitrag leisten. stattdessen werden sie gejagt, geschlagen, wird ihnen jedwede hilfe verwehrt.
      gutachten, die belegen, dass § 23 aufenthaltsgesetz eine sehr wohl gangbare möglichkeit ist, werden vom senat schlichtweg ignoriert. gespräche werden unter vorspiegelung falscher tatsachen geführt. oder wie anders ist es zu erklären, dass sich der senat plötzlich nicht mehr an das mit der kirche getroffene abkommen gebunden fühlt, jenen, die ihre namen freiwillig bei den behörden nennen, aufenthalt zu gewährleisten, bis die verfahren abgeschlossen sind.

      gestern ging keinerlei gewalt von den demonstrierenden aus. diese menschen saßen auf einem öffentlichen platz, gut sichtbar, für jeden, der seit 14 monaten versucht an ihren schicksalen vorbeizusehen.
      wir haben eine verantwortung. als menschen und als gesellschaft. diese verantwortung heißt. gerade von einem land, dass in seiner noch jüngeren vergangenheit erfahrungen mit vertreibung gemacht hat, ist mehr zu erwarten, als das traurige bild, dass der hamburger senat zeichnet.
      und ja, die gründe für dieses verhalten liegen auf der hand, wie sie fadenscheinig sind. man möchte keinen präzedenzfall schaffen.

      im übrigen hinkt der vergleich zu einem wohnungseinbruch aus verschiedenen gründen so sehr, dass er nicht einmal mehr gehen kann. das recht auf stadt mit dem geschützten wohnraum gleichzusetzen entbehrt jeder grundlage.

      es ist empfehlenswert, sich über die begrifflichkeiten und den genauen sachverhalt zu informieren. bestenfalls zieht man dafür nicht allein abendblatt oder morgenpost heran.

  3. Just be

    6. Juni 2014 at 13:24

    Hallo a.

    Wieso durfte dann die Polizeigewerkschaft jüngst in diese Bannmeile Ihre Protestaktion durchführen? Wieso wurden die nicht aufgefordert zu gehen? Sind das dann nicht auch Straftäter? Wieso wurden die nicht von Kollegen, welche sich gerade im Dienst befanden niedergeknüppelt, wie sie es hier gegen friedliche (!!!) Protestler einfordern?

    Wir sind doch alle gleich, alle Menschen. Oder gibt es Ihrer Ansicht nach Unterschiede?

  4. hansmeier

    6. Juni 2014 at 17:29

    Die Gewerkschaftsversammlung war angemeldet und vom Präsidium der Bürgerschaft genehmigt.

    Die Lampedusa-Klamotte war nichts von beidem.

    Just saying….

    • KiezkickerDe

      7. Juni 2014 at 07:49

      Die Flüchtlinge waren von einer Fraktion ins Rathaus eingeladen worden, dachte ich? Auch nur mal angemerkt.

    • c

      7. Juni 2014 at 11:04

      Stimmt. Wir sind hier schließlich in Deutschland. Sollte der bürokratische Weg nicht ordnungsgemäß gegangen worden sein, der Aufforderung zu gehen nicht nachgekommen werden, dann darf man, wenn man Uniformträger ist, natürlich Gewalt anwenden. Also Knüppel aus dem Sack und ab geht die Luzie…

  5. jay

    6. Juni 2014 at 22:19

    Wenn Menschen nicht einen Ort verlassen, habe ich auch schon gesehen, dass sie von Polizisten weggetragen wurden! Zusammenschlagen ist nicht die einzige Moeglichlkeit!

  6. tommy

    9. Juni 2014 at 18:47

    Ich finde das schon tragisch und frage mich, mit welchem Recht (Wirtschafts)Flüchtlinge Forderungen stellen? Sollen mal die Energie in den Aufbau ihrer Heimatländer stecken und nicht hier auf den Kosten anderen Forderungen stellen!

  7. Pingback: Hamburg steigt ab - und in den Himmel | Speersort 1 | ZEIT ONLINE

  8. Gerd

    29. Juni 2014 at 19:57

    @Antje. Antje die gute Fee. Ich sage Ihnen voraus, dass irgendwann vielleicht 65/70% unserer Bevölkerung aus Asylanten/Armutsflüchtlingen usw bestehen wird! Dann reden wir weiter, vor allem, wenn Sie diese Entwicklung überdeutlich in Ihrem Geldbeutel spüren werden! Dann können Sie beweisen, wie solidarisch Sie sind!

  9. Gerd

    30. Juli 2014 at 18:29

    @Antje. Das Eindringen in eine Bannmeile ist eine Gesetzesübertretung, diese können Sie auch mit seitenlangen, langatmigen Geschmiere nicht aus der Welt schaffen! Eigentlich ist es ganz einfach: Wer sich an Gesetze hält, bezieht in der Regel keine Prügel! Mir hat noch kein Polizist etwas getan!

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