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Lampedusa in Hamburg: Erstem Flüchtling droht Rückführung

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Isabella David
@isabelladavid89

Chefredakteurin | Studentin der Politikwissenschaft an der Universität Hamburg | Kontakt: david@hh-mittendrin.de

Im November 2013 hat der Senat zugesichert, dass die Flüchtlinge der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in Hamburg bleiben können – nun droht dem ersten Flüchtling trotz laufendem Verfahren die Rückführung nach Italien.

Veröffentlicht am 02. Juni 2014

Dem ersten Mitglied der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ droht die Rückführung nach Italien. Laut Informationen von Mittendrin befasst sich der Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft aktuell mit dem Fall. Aus Sicht der Ausländerbehörde sei der Flüchtling nicht der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ zugehörig. Deshalb dürfe dieser auch nicht bis zum Abschluss seines Verfahrens in Hamburg bleiben.

Die Zusage des Senats

Auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Kai Voet van Vormizeele gab der Senat bereits im November 2013 an, dass die Behörde für Inneres und Sport Bischöfin Kirsten Fehrs zugesichert habe, dass die Lampedusa-Flüchtlinge im Falle einer freiwilligen Meldung und Offenbarung ihrer Identität bei der Ausländerbehörde, eines Antrags auf Bleiberecht sowie dessen Begründung bis zum Abschluss ihrer Verfahren, auch während möglicher Überprüfungen der behördlichen Entscheidungen, in Hamburg bleiben können.

Gleiches gelte für die Dauer von Eingabeverfahren beziehungsweise Verfahren bei der Härtefallkommission. Zudem sicherte der Senat zu, die Betroffenen prinzipiell nicht aus Hamburg umzuverteilen und gegenüber der Staatsanwaltschaft anregen zu wollen, in den beschriebenen Fällen auf eine Strafverfolgung des illegalen Aufenthalts zu verzichten.

Kein „Lampedusa in Hamburg“ Flüchtling

Laut eigenen Angaben ist der betreffende Flüchtling Anfang 2013 nach Deutschland eingereist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilte bereits im Oktober 2013 die Abschiebungsanordnung. Im November, unmittelbar nach der Zusage des Senats, stellte der Flüchtling Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Die Ausländerbehörde lehnte diesen Antrag jedoch ab, da die Zugehörigkeit zur Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ nicht gegeben sei.

Die Begründung: Der Flüchtling sei erst später eingereist. Selbst gebe der Flüchtling an, im Mai eine Reise unternommen zu haben – womöglich, um seine Papiere in Italien verlängern zu lassen – danach sei er erst Ende Mai erneut nach Deutschland eingereist. Die Zuordnung als „Lampedusa-Flüchtling“, für den die vom Senat zugesicherte Regelung gelte, bis zur endgültigen Entscheidung des Verfahrens in Hamburg bleiben zu dürfen, ist an feste Zeiträume gekoppelt. So gelte die Regelung für den betreffenden Flüchtling nicht, da seine zweite, erneute Einreise in die Bundesrepublik erst nach einem dieser Zeiträume – nach Ende April 2013 – stattgefunden habe. Obwohl nachgewiesen werden kann, dass der antragstellende Flüchtling bereits im Frühjahr 2013 in einer Winternothilfe-Einrichtung untergebracht gewesen ist, sei das Datum der erneuten Einreise entscheidend. Der Flüchtling soll nach Italien zurückgeführt werden, obwohl das Widerspruchsverfahren gegen den abgelehnten Antrag auf Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis noch läuft.

Eine Aushöhlung der Zusage

Sollte der Eingabenausschuss einer Rückführung des Flüchtlings aus den genannten Gründen zustimmen, könnte dies einen Präzedenzfall für die Flüchtlinge der Lampedusa Gruppe darstellen. Denn: Viele der Flüchtlinge sind nach ihrem ersten Aufenthalt in Hamburg erneut nach Italien gereist, um dort ihre Papiere verlängern zu lassen. Jeder der Flüchtlinge, der nach Ende April 2013 erneut nach Deutschland eingereist ist, würde somit nicht mehr als Flüchtling der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ gelten. Eine Rückführung nach Italien wäre also auch während eines laufenden Asylverfahrens möglich. In der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage (Drucksache 20/9716) ist von Zeiträumen, die die Zugehörigkeit zur Lampedusa-Gruppe bestimmen, keine Rede. Tatsächlich werden für eine solche Zuordnung laut Informationen von Mittendrin nicht nur das Einreisedatum nach Deutschland, sondern auch das der Flucht aus Libyen und die Aufenthaltsdauer in Italien, herangezogen. Die Befassung im Eigabenausschuss wurde immer wieder vertragt, obwohl die Stellungnahme der Behörde bereits seit Januar vorliegt. Der Eingabenausschuss entscheidet nun voraussichtlich Mitte Juni, wie in diesem Fall verfahren wird. Vor der politischen Sommerpause gibt es dann noch einen Termin, an dem sich die Härtefallkommission mit dem Fall befassen kann.

 

Titelbild: Tobias Johanning

Kommentare anzeigen (3)

3 Kommentare

  1. Peter

    2. Juni 2014 at 17:19

    Warum benutzt ihr eigentlich den Euphemismus „Rückführung“ und nicht das passendere Wort „Abschiebung“?

  2. Chris

    3. Juni 2014 at 06:54

    Informativer Artikel (viel besser recherchiert als Mopo und Zeit). Eine Anmerkung habe ich: Die Zusage von Neumann bezieht sich wohl auf eine Vereinbarung, wer zur Lampedusa-Gruppe zählt (dafür gibt es wohl Kriterien). Demnach würde die Zusage nicht ausgehöhlt, sondern es wäre zu prüfen, für wen diese Zusage gilt.

    @ Peter: Rückführung ist der Oberbegriff für freiwillige und unfreiwillige Ausreise (letzteres ist Abschiebung). Und der Betroffene hat wohl die Möglichkeit auszureisen. U.a. nach Italien.

  3. Thommy

    5. Juni 2014 at 14:39

    Ich finde auch den verharmlosendenden Behördensprech „Rückführung“ etwas unglücklich gewählt.

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