Der Verein Zukunft Elbinsel fordert, dass das Tempolimit auf der Wilhelmsburger Reichsstraße auch nach Ende der Internationalen Gartenschau auf 50 Stundenkilometer festgelegt wird.
Im Rahmen der Internationalen Gartenschau (igs) in Wilhelmsburg wurde zum Lärmschutz für die BesucherInnen auf der Reichsstraße zeitweise das Tempolimit von 70 auf 50 Stundenkilometer herabgesetzt. Nach Ende der igs gilt hier nun wieder Tempo 70. Der Verein Zukunft Elbinsel kritisiert, dass dies auch „wieder mehr Lärm für die BewohnerInnen“ bedeute. Zum Lärmschutz wurde zwischen den Anschlussstellen Wilhelmsburg-Mitte und Süd zusätzlich lärmdämmernder Asphalt aufgebracht und Lärmschutzwände errichtet. Eine Auswertung dieser Maßnahmen in Kombination mit Tempolimit 50 ergibt, dass der Schallpegel auf weniger als 60 Dezibel reduziert werden konnte. „Ab einem Tagespegel von 60 Dezibel kommt es zu einem kontinuierlichen Anstieg des Herzinfarktrisikos“, informiert die Behörde über den Zusammenhang von Straßenverkehrslärm und Gesundheit.
„Warum sollten für AnwohnerInnen in Wilhelmsburg andere Grenzwerte gelten als für Gartenschaubesucher?“, hinterfragt der Verein Zukunft Elbinsel. Nach den guten Erfahrungen mit Tempo 50 während der igs hätten auch die anderen AnrainerInnen eine Verlängerung der Tempo-50-Regelung auf die gesamte Wilhelmsburger Reichsstraße erwartet. Im November hatte die Bezirksversammlung – entsprechend einer Empfehlung des Beirats für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg – gefordert, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung bis zur Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße beibehalten wird. Die Verlegung der Straße erfolgt voraussichtlich nicht vor 2019.
Die Straßenverkehrsbehörde hat diese Forderung bisher abgelehnt: „Die Wilhelmsburger Reichsstraße (B 75) ist eine anbaufreie Straße innerhalb bebauter Gebiete mit überregionaler Bedeutung. Die Reduzierung der maximal zulässigen Geschwindigkeit von 70 auf 50 Stundenkilometer zwischen den AS HH-Wilhelmsburg Süd und HH-Wilhelmsburg war eine örtlich und zeitlich auf 09.00 Uhr – 22.00 Uhr begrenzte Maßnahme zum Schutz der im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung stattfindenden kulturellen Veranstaltungen.“ Die Rechtsgrundlage habe sich aus § 45 (1a) Nr. 4b StVO ergeben. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, die Lärmbelästigungen auf dem igs-Gelände während der gesamten Veranstaltungszeit soweit wie möglich zu reduzieren. „Mit dem Ende der Veranstaltung am 13.10.13 entfiel die rechtliche Grundlage, die entsprechenden Verkehrszeichenkombinationen wurden unmittelbar danach abgebaut“, heißt es in der Stellungnahme der Verkehrsbehörde weiter. Gemäß dem § 45 (9) StVO seien Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. „Eine die erneute Reduzierung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigende Gefahrenlage liegt nicht vor.“, heißt es weiter von der Verkehrsbehörde, Tempo 70 auf der Reichsstraße sei „verhältnismäßig“.
Der Verein Zukunft Elbsinsel sieht das anders: Da die die Straßenverkehrsordnung in §45 (1) sage, dass der Verkehr auch „zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ möglich sei, wäre eine dauerhafte Begrenzung auf 50 Stundenkilometer auch auf der Reichsstraße möglich. „Für die BewohnerInnen Wilhelmsburgs in der Nähe der Reichsstraße, das sind sowohl die neuen Bewohner der IBA-Häuser am Inselpark und am Schlöperstieg als auch die an der Georg-Wilhelm-Straße, Peter Beenck-Straße, ist es ein großer Gewinn, wenn sie endlich leiser leben können“, heißt es in der Stellungnahme des Vereins Zukunft Elbinsel. Die AutofahrerInnen würden hingegen nur ein paar Sekunden durch die Maßnahme verlieren. Der Verein fordert die Bezirksversammlung dazu auf sich über den Bezirksamtsleiter bei der Straßenverkehrsbehörde für Tempo 50 auf der Reichsstraße einzusetzen.
Bild: BBVI
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