Bereits seit Wochenbeginn wird an der Möllner Landstraße 116 wieder gebaut. Die Bauarbeiten des Spielhallenkomplexes waren Mitte Dezember aufgrund baurechtlicher Beanstandungen vom Bezirk stillgelegt worden. Da diese Beanstandungen durch einen Änderungsantrag ausgeräumt wurden, kann der Bau nun weitergehen. Ob nach der Fetigstellung des Gebäudes eine Spielhalle entsteht ist weiter unklar.
Acht wochen standen die Bauarbeiten an der Möllner Landstraße 116 still. Die Lucky Seven GmbH plante hier drei Spielhallen und eine Sportsbar. Nach einer Bauprüfung wurde die Baustelle Mitte Dezember jedoch vorerst stillgelegt (Mittendrin berichtete). Gleichzeitig entschied das Oberverwaltungsgericht Hamburg in einem Eilverfahren, dass das Bezirksamt die gewerberechtliche Erlaubnis für den Spielhallenkomplex nach dem neuen Spielhallengesetz zu Recht nicht erteilt hatte (Mittendrin berichtete).
„Nach einem Änderungsbescheid gibt es nun keine baurechtlichen Beanstandungen mehr“, sagt Sorina Weiland, Sprecherin des Bezirksamts Hamburg-Mitte. Es gebe nun zwei unterschiedliche Vorgänge. Zum einen die baurechtliche Seite, die einen Weiterbau an der Möllner Landstraße 116 nicht weiter verhindern könne und zum anderen die gewerberechtliche Seite. Nach dem neuen Spielhallengesetz ist es nicht möglich die geplanten drei Spielhallen und eine Sportbar in einem Komplex zu genehmigen. Weiterhin besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Lucky Seven GmbH ihre Pläne für den Spielhallenkomplex abwandelt. Unter Umständen könne vor Ort möglicherweise zumindest eine Spielhalle unter den Auflagen des neuen Spielhallengesetzes entstehen. „Auf der gewerberechtlichen Seite gibt es bisher keine Entscheidung“, bestätigt Sorina Weiland.
Facebook
Twitter
Flattr
Google+
YouTube
Soundcloud
Paypal
Anmelden