Wahl Spezial 2014

Bezirksversammlung: Wie wählt man in Hamburg-Mitte?

Wahl Spezial 2014
Isabella David
@isabelladavid89

Chefredakteurin | Studentin der Politikwissenschaft an der Universität Hamburg | Kontakt: david@hh-mittendrin.de

Am 25. Mai 2014 finden parallel zur Europawahl in Hamburg die Bezirksversammlungswahlen statt. In allen sieben Bezirken stimmen die BewohnerInnen an diesem Tag über die Sitzverteilung ihres Parlaments vor Ort ab. 

Erstmals findet die Wahl der Bezirksversammlungen nicht parallel zur Bürgerschaftswahl, sondern zur Europawahl statt. Bereits 2004 wurde nach einem Volksentscheid das Wahlrecht entsprechend verändert – die Bezirksversammlung sollte von nun an alle fünf Jahre und gleichzeitig mit der Europawahl stattfinden. Der zu diesem Zeitpunkt regierende CDU-Senat ließ die Bezirksversammlungen bis 2011 jedoch weiterhin parallel zur Bürgerschaft wählen.

Wer darf auf die Listen, wer darf an die Urne? 

Wählbar sind alle Personen, die am Wahltag deutsche StaatsbürgerInnen oder Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (UnionsbürgerInnen) sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg wohnen, EinwohnerInnen des Bezirks sind und nicht nach § 7 BüWG vom Wahlrecht oder nach  § 10 Abs. 2 Nr. 2 BüWG von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei der Bezirksversammlungswahl alle deutschen Staatsangehörigen sowie „Unionsbürger“, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten im Bezirk eine Wohnung haben. Zum ersten Mal dürfen auch die 16-jährigen BürgerInnen bei der Bezirksversammlungswahl mit abstimmen. Nach der Änderung des Wahlrechts konnten die Jüngsten erstmals beim Volksentscheid über den Rückkauf der Energienetze im Herbst 2013 ihre Stimme abgeben.

Wie funktioniert das Wahlsystem bei der Bezirksversammlungswahl?

Das Wahlrecht zur Bezirksversammlungswahl ist eine mit der Personenwahl verbundene Verhältniswahl. Parteien und Wählervereinigungen reichen ihre Wahlvorschläge ein, in denen ihre KandidatInnen auf einer Liste aufgeführt sind. Bei der Bezirksversammlungswahl gibt es Bezirkslisten – eine pro Bezirk – und Wahlkreislisten – in Hamburg-Mitte gibt es 8 Wahlkreise. Die Bezirksliste gilt für den ganzen Bezirk und wird von den Parteien und Wählervereinigungen aufgestellt. Diese bestimmten auch die Reihenfolge der KandidatInnen. EinzelkandidatInnen können nur auf einer Wahlkreisliste kandidieren.

Seit 2008 ist die Anzahl der Mandate nach der Einwohnerzahl der Bezirke gestaffelt. In Bezirken mit bis zu 150.000 EinwohnerInnen hat die Bezirksversammlung 45 Mitglieder, in Bezirken mit bis zu 400.000 EinwohnerInnen werden 51 Mitglieder gewählt, Bezirke mit mehr als 400.000 EinwohnerInnen haben sogar 57. Daraus ergeben sich 5 Bezirksversammlungen mit 51 Mitgliedern – darunter auch Hamburg-Mitte. Bergedorf hat hingegen nur 45 und Wandsbek 57 Sitze. 21 der 51 Sitze in Hamburg-Mitte werden über die Bezirksliste vergeben, die übrigen 30 über die Wahlkreislisten. Während auf den Bezirkslisten höchstens 60 Personen benannt werden können, dürfen auf den  Wahlkreislisten höchstens doppelt so viele Personen aufgeführt sein, wie Sitze im jeweiligen Wahlkreis zu vergeben sind.

Insgesamt hat jede WählerIn zehn Stimmen – fünf pro Liste. Die Wahlberechtigten können fünf Stimmen für die Bezirkslisten der Parteien und Wählervereinigungen und jeweils fünf Stimmen für die Wahlkreislisten der Parteien, Wählervereinigungen und EinzelkandidatInnen abgeben. Die WählerInnen können auf den Stimmlisten der Bezirksliste ihre Stimmen einer Partei oder einzelnen Personen geben. Auf der Stimmliste des Wahlkreises können die WählerInnen ihre Stimmen ausschließlich an Personen vergeben. Die Stimmen können dabei angehäuft oder auch über Parteigrenzen hinweg verteilt werden.

Die Sitzverteilung – was passiert mit meiner Stimme? 

Maßgeblich für die Verteilung der Sitze in der Bezirksversammlung auf die Parteien und Wählervereinigungen ist das Verhältnis der Zahl der Stimmen, die sie jeweils insgesamt für ihre Bezirksliste erhalten haben. Diese erhaltenden Gesamtstimmen werden ins Verhältnis der Anzahl der zu verteilenden Sitze gesetzt, um zu ermitteln, wie viele Sitze eine Partei erhält. Bei den Bezirkslisten gilt eine Drei-Prozent-Sperrklausel. Die Bürgerschaft änderte im Dezember die Verfassung, nachdem das Hamburgische Verwaltungsgericht eine Drei-Prozent-Hürde bei Bezirksversammlungswahlen für verfassungswidrig erklärt hatte. Ein Referendumsbegehren vom Bündnis „Faires Wahlrecht“ gegen die Verfassungsänderung zugunsten einer Sperrklausel wurde im Februar für ungültig erklärt.

Welche Personen den einzelnen Sitzen zugeordnet werden, ergibt sich über die Ermittlung der Wahlkreisstimmen. Die Stimmen der einzelnen Personen werden auch hier ins Verhältnis der für den entsprechenden Wahlkreis zu vergebenden Sitze gesetzt. Die Sitze werden nach der Reihenfolge der Stimmenanzahl der Personen auf der Wahlkreisliste vergeben. Bei gleicher Stimmenanzahl entscheidet der Listenplatz.

Die übrigen Sitze werden anhand der Bezirkslisten verteilt. Dabei findet eine Unterscheidung in Listenstimmen (Stimmen für die Gesamtheit der Bezirksliste), Personenstimmen und Gesamtstimmen (Personen- und Listenstimmen) statt. Aus dem Anteil der Listenstimmen an den Gesamtstimmen ergibt sich der Anteil der noch freien Bezirkslistenplätze. Dieser Anteil der übrigen Sitze wird an die noch nicht gewählten Personen in der Reihenfolge der Bezirksliste verteilt. Die dann noch übrigen Sitze werden an die noch nicht gewählten Personen der Bezirksliste in der Reihenfolge der Personenstimmzahlen vergeben.

Eine Partei oder Wählervereinigung erhält Überhangmandate, wenn sie mehr Sitze über die Wahlkreislisten bekommt, als ihr nach der Gesamtstimmenzahl der Bezirksliste zustehen. In einem solchen Fall erhalten die anderen Parteien oder Wählervereinigungen dann Ausgleichsmandate. Hinzugezählt werden außerdem erfolgreiche Einzelbewerbende oder Wahlkreissitze einer Partei oder Wählervereinigung, die nicht mir einer Bezirksliste angetreten ist oder über diese keinen Sitz erlangt hat. Die Anzahl der Sitze kann sich auch erhöhen, wenn eine Partei für die absolute Mehrheit der für die Bezirkslisten abgegebenen Stimmen und damit auch die absolute Mehrheit der Sitze erhält. Dafür werden gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Sitze bereitgestellt. Es ist außerdem vorgesehen, dass die Gesamtzahl der Mitglieder der Bezirksversammlung immer ungerade ist, um eine mögliche Patt-Situation zu vermeiden. Um dies zu erreichen kann ein zusätzlicher Sitz vergeben werden.

beispiel BV wahl

In welchen Wahlkreisen wird gewählt? 

Hamburg-Mitte ist bei den Bezirksversammlungswahlen im Mai in acht Wahlkreise aufgeteilt. Zum Wahlkreis 1 gehören: Altstadt, HafenCity, Neustadt, St. Pauli Neustadt und St. Pauli. Für diesen Wahlkreis sind vier Sitze in der Bezirksversammlung vorgesehen. Wahlkreis 2 umfasst St. Georg, Hammerbrook, Borgfelde und Rothenburgsort, hier geht es um drei Sitze. Weiter ziehen sich die Wahlkreise in den Hamburger Osten: Wahlkreis 3 ist Hamm mit fünf Sitzen; Wahlkreis 4 ist Horn mit vier Sitzen; Wahlkreis 5 ist Billstedt-Nord und umfasst das nördliche Gebiet des Stadtteils mit der Grenze Glinder Straße von der Landesgrenze bis zur Möllner Landstraße, diese bis zum Schleemer Bach, dieser bis zur Grenze gegen den Stadtteil Billbrook – vier Sitze entfallen auf der ersten Billstedter Wahlkreis; Wahlkreis 6 ist Billstedt-Süd und umfasst Billbrook und das südliche Gebiet von der Grenze gegen den Wahlkreis 5, auch hier geht es um vier Sitze. Weiter geht es auf die Elbinseln: Wahlkreis 7 schließt Veddel, Kleiner Grasbrook sowie die Wilhelmsburger Ortsteile 135, 136 und Seeleute und Binnenschiffer mit ein, über drei Sitze wird hier entschieden; Wilhelmsburg-West (Ortsteil 137), Steinwerder, Finkenwerder, Waltershof und Neuwerk bilden den Wahlkreis 8 indem es um drei Sitze geht.

Wahlkreise BV HHMitte

 

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Die andere Seite der Elbe auf der Veddel, in Wilhelmsburg, auf dem Kleinen Grasbrook, in Steinwerder, Waltershof, Finkenwerder und auf der Insel Neuwerk lässt hanseatische Tradition spürbar werden.

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