Bisher hat der Senat die BürgerInnen nicht an den Planungen für das Projekt beteiligt. Mit der Prämierung des Siegerentwurfs für eine neue Elbbrücke als Teil der geplanten Autobahn bietet sich jetzt für den Senat die Chance das Planungsverfahren transparent zu gestalten und die BürgerInnen zu beteiligen.
Eine Brücke zu den Interessen der BürgerInnen im Hamburger Süden zu bauen ist das, was der Senat bisher bei der Planung der Hafenquerspange versäumt hat. Bereits im März wurde das Projekt im Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Nach Angaben des Senats soll eine BürgerInnenbeteiligung durch das Bundesverkehrsministerium erfolgen. Als Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen heißt es im März: „Eine gesonderte Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht vorgesehen.“ Inwiefern die Bundesbehörden eine umfangreiche BürgerInnenbeteiligung umsetzen können ist fragwürdig. Eine neue Studie des BUND zum Verkehrswegeplan 2015-2030 kritisiert das dem Bund ein „klares Commitment zur Beteiligung der BürgerInnen an der Erstellung der Anmeldelisten und der Planungsunterlagen“ fehlt. Der BUND fordert in der Studie, dass ein Großteil der Anmeldungen des Verkehrswegeplans durch die Länder überarbeitet werden müssen, da hier nicht die sinnvolle Planung der Projekte, sondern das Ziel möglichst viele Projekte aus dem Bundeshaushalt finanziert zu bekommen Motivation der Bundesländer für die Anmeldungen gewesen sei.
Mit Blick auf Hamburg kritisiert der BUND insbesondere die mangelnde Transparenz und BürgerInnenbeteiligung. Auch die unzureichende Beteiligung der Bürgerschaft wird kritisiert. Dem Landesparlament wurden die Anmeldungen zum Verkehrswegeplan nur zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Entscheidungen traf allein der Senat. Die von Bundesverkehrsminister Ramsauer angekündigte BürgerInnenbeteiligung sei in der Praxis nicht umgesetzt worden. Der BUND fürchtet, dass im September „die künftige Bundesregierung überschüttet wird von einer Flut unausgereifter Projekte, aus denen dann die weniger schlechten ausgewählt und in einen Plan mit gesetzlichem Verbindlichkeitsanspruch gegossen werden“. Um dies zu verhindern solle das Bundesverkehrsministerium die Anmeldungen an die Länder zurückgeben und eine Überarbeitung verlangen. Mit einer Fristverlängerung für die Anmeldungen bis Jahresende könne dann auch eine Beteiligung der BürgerInnen vor Ort umgesetzt werden.
Dem Senat bietet sich im Rahmen der gestrigen Preisvergabe für einen Entwurf der neuen Elbbrücke als Teil der geplanten A26 die Chance die BürgerInnen umfassend zu informieren und die bisher ausgebliebene Diskussion mit den betroffenen Menschen vor Ort zu führen. Besonders in Wilhelmsburg ist nach den Ergebnissen der BürgerInnenbeteiligung zur Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße der Bedarf nach einer umfassenden Diskussion über die Verkehrsplanung im Süden der Stadt groß. Aus insgesamt 12 Entwürfen wählte eine Jury aus Vertretern des Bundes, der Straßenbauverwaltung, Bauexperten und Lokalpolitikern den Plan einer Stuttgarter Ingenieursgemeinschaft aus. Die neue Brücke soll, bei einer Umsetzung des Bauvorhabens Hafenquerspange, eine Höhe von 535 Metern haben und sich mit ihrem Design an der Köhlbrandbrücke orientieren.
Im Rahmen einer Wanderausstellung sollen der Siegerentwurf sowie die übrigen Wettbewerbsbeiträge für die BürgerInnen zugänglich gemacht werden. Vom 2. Juli bis zum 27. Juli werden die Beiträge im Foyer des Elbcampus Hamburg-Harburg zu sehen sein. Anschließend werden die Exponate in der Handwerkskammer Hamburg ausgestellt. Ob der Senat die Präsentation des Planungswettbewerbes zum Anlass nimmt die Diskussion über das gesamte Projekt Hafenquerspange nachzuholen bleibt offen.
Titelbild: Ingenieurgemeinschaft sbp – WTM – D+W schlaich bergermann und partner – sbp GmbH aus Stuttgart, WTM Engineers GmbH aus Hamburg und DISSING + WEITLING architecture aus Kopenhagen, Dänemark
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