Am 5. Juni hat die Polizei gewaltsam eine Demonstration von der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ auf dem Rathausmarkt geräumt. Im Juli antwortete der Senat auf eine empörte Nachricht des Flüchtlingsrates nach dem Ereignis.
In seinem Schreiben vom 17. Juli erläutert der Staatsrat Volker Schieck die Umstände „unter denen es überhaupt zu einem Polizeieinsatz kommen musste“. Begründet wird die gewaltsame Räumung damit, dass die Demonstranten sich im Bannkreis der Hamburgischen Bürgerschaft befunden hätten. Das Bannkreisgesetz verbietet Demonstrationen und Versammlungen in bestimmten Räumen zum Schutz der Parlamente und ihren Einrichtungen. Da die Lampedusagruppe keine Ausnahmegenehmigung für ihre Demonstration am 5. Juni hatte, habe die Polizei diese gewaltsam räumen müssen.
Punktueller Einsatz von Pfefferspray
Die Antwort des Hamburger Senats geht detailreich darauf ein, warum die Versammlung von „Lampedusa in Hamburg“ auf dem Rathausmarkt eine verbotene Versammlung gewesen sei. Betont wird, dass die Entscheidung nicht in Händen der Polizei gelegen habe, sondern eine „zwingende Rechtsfolge“ gewesen sei. Die Polizei habe diese Versammlung also auflösen müssen und habe zunächst mehrere Lautsprecherdurchsagen (auch auf Englisch) gemacht, um die Teilnehmer zum Gehen zu bewegen. Als die Demonstranten nach mehreren Lautsprecherdurchsagen und Platzverweisen nicht gegangen seien und zum Teil selbst Gewalt angewendet hätten, habe die Polizei „gegen diese einzelnen Personen punktuell Pfefferspray und den Merzweckeinsatzstock einsetzen“ müssen. Außerdem betont der Staatsrat, dass der Polzeieinsatz nichts mit dem Flüchtlingsstatus oder dem politischen Interesse der Demonstranten zu tun gehabt habe.
Es wird auch auf den allgemeinen Status der Flüchtlinge in Hamburg eingegangen. Hierbei wird betont, dass es Gespräche zwischen Vertretern der Nordkirche und Innensenator Michael Neumann sowie zwischen Vertretern der Innenbehörde und Sprechern der Flüchtlinge gegeben habe. Im weiteren wird darauf eingegangen, dass die Flüchtlinge – soweit sie bestimmte Kriterien erfüllen können – auch Zusagen zu ihrer Aufenthaltsgenehmigung erhalten würden. Es wird betont, dass sich die Flüchtlinge auf das Vefahren der Hamburger Behörden einlassen und entsprechende Anträge stellen müssten. Auf den Fall des Flüchtlings dem eine Abschiebung drohte, wie die Vertreterin des Flüchtlingsrates Hamburg schrieb, wird nicht direkt eingegangen.
Ralf
6. August 2014 at 13:28
Denn die politischen Dummbatzen wissen nicht wovon sie reden/schreiben.
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