Am 15. Februar wird die Bürgerschaft gewählt. Klar, dass die Wahlplakate der Parteien an jeder Straßenecke die nötige Überzeugungsarbeit für das Kreuzchen an der richtigen Stelle leisten sollen. Doch wo darf überhaupt plakatiert werden? An welche Regeln müssen sich Wahlkämpfer und Kandidaten halten?
Ein Plakat auf einem Kreisverkehr – perfekt, um möglichst viele Wähler im Straßenverkehr zu erreichen. Das dachte sich auch Karina Weber, Kandidatin der Alternative für Deutschland (AfD), als sie zwei Plakate auf dem Kreisverkehr an Swattenweg und Friedrich-Ebert-Allee aufstellte. Doch nun droht Weber ein Bußgeld. Der Grund: Das Plakat stand nicht auf Hamburger, sondern auf Schenefelder Boden und damit im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein. Die Stadt entfernte die widerrechtlich abgestellten Plakate.
„Ein Schildbürgerstreich“, sagt Kandidatin Weber gegenüber dem Abendblatt in Pinneberg. Schließlich sei man sich im Schenefelder Rathaus selbst nicht sicher, wo die Stadtgrenze genau verlaufe. Nicht nur die AfD wollte sich an der Landesgrenze ein paar Stimmen sichern, auch die NPD versuchte hier bereits ihr Glück. 20 Plakate der NPD ließ die Stadt bereits entfernen, dafür wurde ein Bußgeld von 2.000 Euro fällig. Doch nicht nur wer abseits des Hamburger Hoheitsgebiets plakatiert, muss mit einer Strafe rechnen – für den Wahlkampf auf der Straße gibt es klare Vorschriften.
Regeln im Schilderwald
In der heißen Wahlkampfphase bleibt in der Stadt kaum ein Laternenmast oder eine Grünfläche frei von den Plakaten der Parteien. Frühmorgens und am späten Abend, bewaffnet mit Kleister und Kabelbinder, ziehen die Wahlhelfer los, um die Parteiwerbung an den wichtigsten Stellen in den Wahlkreisen anzubringen. Die besten Plätze werden schon Wochen vorher „reserviert“, in dem an gleicher Stelle schon einmal Veranstaltungen der Politiker in den Stadtteilen beworben werden. Schließlich will keine Partei später an einem unwichtigen, wenig frequentierten Platz ihre Plakate aufstellen.
Herrscht also bloße Anarchie beim Wahlkampf auf der Straße? Weit gefehlt – nicht jeder darf einfach überall plakatieren. Vielmehr stellt das Plakatieren von Wahlwerbung eine Sondernutzung dar. Gleichzeitig steht Werbung für die Wahl auch unter dem besonderen Schutz der Meinungs- und Pateifreiheit und unterscheidet sich so von anderer kommerzieller Werbung.
Mit dem Beginn der Vorwahlzeit am 16. Januar dürfen die Parteien bis zum Wahlsonntag nicht nur Veranstaltungswerbung, sondern auch allgemeine Werbung für die Partei und ihre Kandidaten aufstellen. In dieser Zeit ruht die die allgemeine Antragspflicht für Stellschilder. Nach entsprechender Genehmigung dürfen auch Großplakatschilder aufgestellt werden.
Wahlplakate dürfen grundsätzlich überall aufgestellt oder aufgehangen werden, solange keine Gefährdung für andere besteht. Die öffentlichen Flächen, beispielsweise an Gehwegen, dürfen aber nicht übermäßig genutzt werden und die Werbung darf die Autofahrer nicht vom Straßenverkehr ablenken. Nicht erlaubt ist es außerdem, Plakate an Privateigentum wie Häuserwänden anzubringen. Besonders wichtig: An öffentlichen Gebäuden, wie Schulen und Behörden darf nicht plakatiert werden, hier gilt die Neutralitätspflicht. Viele dieser Einrichtungen sind schließlich am 15. Februar auch Wahllokale.
Scholz mit Schnurrbart
Politikergesichter auf Großplakaten mitten in der Stadt: Für viele eine Einladung, den Bürgermeister und andere Kandidierende mehr oder weniger künstlerisch umzugestalten. Kleinere Wahlplakte trifft oft ein anderes Schicksal, viele werden einfach abgerissen oder entfernt. Doch Achtung: Es handelt sich dabei um Sachbeschädigung und kann Ermittlungen des Staatsschutzes aufgrund einer mutmaßlich politisch motivierten Tat nach sich ziehen.
Hamburg weiter vorn… #wahlhh pic.twitter.com/2olGPTolhr
— Onur Inal (@Onur_Inal) 25. Januar 2015
Während die Parteien der Werbung mit Plakaten einen hohen Stellenwert zuschreiben und viel Geld dafür ausgeben, ist die tatsächliche Wirkung der Plakate auf die Wahlentscheidung der Bürger umstritten. Viele Wähler empfinden die Plakate in der Stadt sogar eher als störend. Trotz neuer Wahlkampfmöglichkeiten im Netz weichen die Parteien in Hamburg nicht ihrer bisherigen Strategie ab. Das „Plakatierungsdilemma“: Stellt man selbst keine Plakate raus, könnte das beim Wähler auch negativ ankommen, da alle anderen weiterhin in die Wahlwerbung investieren.
Maureen Schwalke
30. Januar 2015 at 14:46
Mein Kommentar zum Schilderkampf der Wahl in Hamburg, wir von “ DIE LINKE “ vermeiden einen hohen Anteil an Personenkult im Wahlkampf über diese Stellschilder. Auch beteiligen wir uns nicht daran, welche Partei die meisten Schilder aufstellt und die Größten. Wir machen gerne persönlichen Personenwahlkampf auf der Straße und zeigen unser Gesicht, dort wo die Menschen unserer Stadt wohnen und leben. Genau dort sind wir die Ansprechpartner der Hamburgerinnen und Hamburger und ihrer Fragen. Auch ich bin stets immer wieder, von der unsere Stadt Hamburg erschlagenen Wahlwerbung an jedem Platz der Stadt genervt. Diese Gelder könnten an anderen Stellen wirklich sinnvoller genutzt werden! Liebe Grüße Maureen Schwalke
Mario Hoppmann
30. Januar 2015 at 17:29
Sehr geehrte Verfasserin dieses Artikels,
es ist erschreckend, wie in Ihrem Artikel versucht wird, durch Text- Bildgestaltung politisch Stimmung zu erzeugen! Ich bin sprachlos und enttäuscht! Das hat nichts mit neutralem Journalismus zu tun! Man nehme allein das erste Bild der AfD und beachte den Untertitel, welcher dem Leser suggerieren soll, dass die Hamburger Wählerschaft die AfD nicht duldet. Dabei ist doch klar ersichtlich, dass die Schmierereien von, höchstwahrscheinlich, linksautonomen Antifa-Terroristen stammen und nie und nimmer von einem vernünftigen Hamburger Bürger; sei er nun der AfD zugetan oder nicht! Ferner wird von Plakatzerstörungen als ein Tatbestand von Sachbeschädigung gesprochen. Richtig! Sie haben aber vergessen zu erwähnen, dass fast ausschließlich AfD-Plakate zerstört werden!In Ihrem Bericht kommen in dem Zusammenhang lediglich Plakate anderer Parteien zur Sprache. Jedoch lassen Sie es sich nicht nehmen, Die Plakataktion einer AfD-Kandidatin in Verbindung mit der NPD zu bringen. Ich kann dazu nur sagen. Sie sollten sich schämen, so tendenziös zu schreiben! Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
St.Paulianer
1. Februar 2015 at 02:59
Die FDP ist übermütig, stellt Wahlplakate auf, die größer sind, als die des Bürgermeisters! Damit will sie wohl deutlich machen:Wählt uns bloß nicht! Den Wunsch erfülle ich diesen Schnöseln mit Freude!
Susi
3. Februar 2015 at 19:13
@Mario Hoppmann
Ich brauche Hamburg Mittendrin nicht, um eine klare Linie von der AfD zur NPD ziehen zu können und es ist auch völlig egal, wieviel bräsige Plakate ihr aufstellt. Ich wähl‘ euch sowieso nicht, weil reaktionäre, menschenfeindliche Parteien nunmal nicht meine Interessen vertreten.
Deswegen wähle ich auch die Grünen nicht.