Am vergangenen Dienstag hat das Hamburgische Verfassungsgericht die bisher geltende Drei-Prozent-Sperrklausel bei Wahlen zur Bezirksversammlung für ungültig erklärt. Ein großer Aufschrei ging durch Medien und Politik. Splitterparteien würden nun die Bezirksversammlungen handlungsunfähig machen und extremistische Gruppierungen der bezirklichen Demokratie den Todesstoß versetzen. So mancher schreckte nicht davor zurück, den Vergleich mit den...
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