Politik

Bürgerschaft: Fahrplan für Verfassungsänderung steht fest

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Dominik Brück
@dobrueck

| M.A. Politikwissenschaft | E-Mail: brueck@hh-mittendrin.de

Am Mittwoch hat sich die Bürgerschaft in erster Lesung für die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde bei den Wahlen zur Bezirksversammlung ausgesprochen. Bereits in zwei Wochen soll die Verfassungsänderung endgültig beschlossen werden. Die FDP fürchtet eine Klagewelle kurz vor den Wahlen im Mai nächsten Jahres.

Gerade einmal zehn Monate ist es her, dass eine Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts die Drei-Prozent-Hürde bei Wahlen zur Bezirksversammlung für verfassungswidrig erklärt hat. Am Mittwoch hat sich die Bürgerschaft mehrheitlich darauf geeinigt, die Sperrklausel durch eine Änderung der Verfassung festzuschreiben. „Wir wollen die Handlungs- und Funktionsfähigkeit der Bezirksversammlungen sicherstellen“, erklärt die SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Barbara Duden. Die Sozialdemokraten fürchten, dass ohne Sperrklausel viele Einzelbewerber und kleine Parteien in die Kommunalparlamente einziehen und so eine Zersplitterung der Bezirksversammlungen entsteht. Laut einem Papier des Landeswahlleiters hätte bei den letzten Wahlen im Bezirk Mitte ein Prozent der Stimmen für den Einzug in das Kommunalparlament ausgereicht.

Verfassungsänderung soll nicht undemokratisch sein

Der Antrag auf Verfassungsänderung von SPD, CDU und Grünen orientiert sich an einer Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtes. Dieses hatte entschieden, dass eine Verfassungsänderung zur Einführung einer Sperrklausel nicht gegen das Demokratiegebot verstößt. „Die Hürde ist nicht undemokratisch, da bei den nächsten Wahlen zur Bezirksversammlung kleinere Wahlkreise eine gute Interessenvertretung der HamburgerInnen garantieren“, sagt Farid Müller, Bürgerschaftsabgeordneter der Grünen.

Die Antragssteller sehen zudem eine demokratische Einbindung der BürgerInnen durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sowie die Möglichkeit eines Volksentscheides gegeben. Hamburg habe hier eine bundesweite Führungsrolle. Gerade das mache die Notwendigkeit einer starken Bezirksversammlung deutlich. „Überall wo es eine starke direkte Demokratie gibt, muss es auch eine funktionsfähige repräsentative Vertretung geben“, sagt Barbara Duden.

Sorge vor Klagewelle

Linke und FDP sprachen sich während der Debatte am Mittwoch gegen die Verfassungsänderung aus. „Man versucht hier mit einem Trick eine Entscheidung zu ändern, die das Verfassungsgericht vor nicht einmal einem Jahr gefällt hat“, sagt Kurt Duwe von der FDP-Fraktion. Es werde mit Sicherheit Klagen gegen dieses Vorgehen geben. Die Liberalen befürchteten, dass im schlimmsten Fall kurz vor den Wahlen zur Bezirksversammlung im Mai 2014 eine weitere Änderung des Wahlrechts notwendig wird. „Wenn sie die Bezirke stärken wollen, müssen sie den Bezirksversammlungen mehr Rechte geben. Dann ist auch eine Hürde gerechtfertigt“, so Duwe weiter. Die Linken weisen darauf hin, dass in keinem Flächenland in Deutschland eine Sperrklausel für Kommunalparlamente vorgesehen ist. Die Arbeit der Gremien sei dadurch nicht beeinträchtigt. „Eine Sperrklausel bedeutet weniger Demokratie. Es darf neuen Ideen nicht schwerer gemacht werden Einfluss zu nehmen, als den etablierten Parteien“, sagt Christiane Schneider, Bürgerschaftsabgeordnete der Fraktion die Linke.

Endgültige Entscheidung im Dezember

Die Mehrheit der Bürgerschaft hält trotz der Kritik an der Verfassungsänderung fest. Das Verfassungsgericht habe die Möglichkeit offen gelassen, die Frage der Sperrklausel durch eine Verfassungsänderung zu regeln. Dies werde durch das Berliner Urteil bekräftigt. „Wenn es verfassungsrechtlich in Ordnung ist, streiten wir nur noch darüber ob wir es tun sollten“, sagt Andreas Dressel, Fraktionsvorsitzender der SPD. Für eine Änderung seien in der Debatte gute Argumente genannt worden. „Wir wollen eine Stärkung der Bezirke. Es ist gerade undemokratisch, wenn der Senat aufgrund einer handlungsunfähigen Bezirksversammlung laufend bis zur kommunalen Ebene durchregieren muss“, so Dressel weiter.

Anfang Dezember soll im Verfassungsausschuss eine Sachverständigenanhörung über die Verfassungsänderung stattfinden. Anschließend soll die Bürgerschaft die Einführung der Sperrklausel in zweiter Lesung während der Sitzung am 11. Und 12. Dezember endgültig beschließen. Die notwendige Mehrheit gilt als sicher, da sich am Mittwoch nur FDP und Linke gegen den Antrag ausgesprochen haben.


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3 Kommentare

  1. Fran Kee 【Ƿ】

    28. November 2013 at 12:13

    siehe auch: http://piraten-hh.de/2013/11/20/wer-hat-angst-vor-piraten/#more-3883114

    Verfassung achten, Gerichte akzeptieren? pff…und dann mal gucken, was uns die GroKo bald an dringenden, total demokratischen Verfassungsverbiegungen nach parteipolitischem Gusto zum aushebeln von Grundrechten servieren wird… ich tippe auf eine „Verbesserung“ des Demonstrationsrechts, nach englisch-spanischem „Vorbild“…

    Bezeichnend übrigens, daß die „Grünen“ mitmachen…

  2. Pingback: Drei-Prozent-Hürde: Bündnis gegen Verfassungsänderung gebildet | Mittendrin | Das Nachrichtenmagazin für Hamburg-Mitte

  3. Pingback: Bezirksversammlung: Mitte wählt mit Sperrklausel | Mittendrin | Das Nachrichtenmagazin für Hamburg-Mitte

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